Hamburg-Billstedt · seit 1904
Wir sind Billstedt · seit 1904
Fußball, Boxen und Tischtennis im Herzen von Billstedt. Fast 40 Jugendmannschaften und acht Teams bei Herren, Alten Herren und Senioren unter einem Dach.

Aktuelles am Öjendorfer Weg
Was bei uns passiert
Spielberichte, Termine und Neuigkeiten aus allen Abteilungen.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um das LOTTO-Pokalfinale.
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1. Herren – Oberliga Hamburg
Kaderstand der Saison 2026/27. Spielerkarten zeigen wir aus Datenschutz- und Jugendschutzgründen nur für die 1. Herren.

1. Herren · Oberliga Saison 2026/2027
Spieler

























Trainerteam
Staff & Funktionsteam

Präsident
Carsten Kober
c.kober@scvw04.de
Teamkoordinator
Alexander Ohms
a.ohms@scvw04.de
Teamkoordinator
Michael Bölke
m.boelke@scvw04.de
Orga-Team
Mustafa Inal
m.inal@scvw04.deMannschaften & Training
Alle Teams von G bis A und Herren
39 Jugendteams und acht Teams bei Herren, Alten Herren und Senioren – mit Spielklasse, Trainer und Trainingszeiten (Trainingsplan Saison 2026/27). Der Kontakt zu den Mannschaften läuft über die Geschäftsstelle.
A- & B-Jugend
1. A
1. B
3. B
2. B
4. B
C-Jugend
1. C
2. C
1. C 7er
3. C
4. C
5. C
D-Jugend
1. D
5. D
2. D
3. D
E-Jugend
2. E
4. D
5. E
1. E
3. E
4. E
6. E
7. E
F- & G-Jugend / Minis
1. F
4. F
6. F
8. E
8. F
2. F
3. F
5. F
7. F
1. G
2. G
3. G
5. G
4. G
6. G
7. G
Herren, Alte Herren & Senioren
1. Herren
2. Herren
3. Herren
4. Herren
5. Herren
6. Herren
Alte Herren
Senioren
Weitere Abteilungen
Boxen & Tischtennis
Neben dem Fußball trainieren bei uns Boxerinnen und Boxer sowie Tischtennisspielerinnen und -spieler aller Altersklassen.
Trainer Ricky Atan Muin
Ansprechpartner für Training, Probetraining und Mitgliedschaft in der Boxabteilung.
vw04boxen@gmail.comTrainer Michael Koberstein
Ansprechpartner für Training, Probetraining und Mitgliedschaft in der Tischtennisabteilung.
Fußball
Ansprechpartner
Prävention sexualisierter Gewalt (PSG) bei Vorwärts-Wacker
Ein sicheres Umfeld für alle
Sport verbindet, macht stark und soll vor allem eines sein: ein geschützter Raum für alle Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen. Wir bei Vorwärts-Wacker haben hierzu eine klare Haltung. Wir schauen hin, wir übernehmen Verantwortung und wir setzen uns aktiv für ein respektvolles Miteinander ein. Jede Form von sexualisierter Gewalt, Belästigung oder Grenzverletzungen hat in unserem Verein keinen Platz.
Wir sind für euch da!
Weil uns der Schutz unserer Mitglieder so wichtig ist, haben wir zwei engagierte und geschulte Vertrauenspersonen in unserem Verein: unsere PSG-Ansprechpersonen.
Oft fängt es nicht erst bei einer Straftat an. Manchmal ist es ein diffuses Bauchgefühl, dass sich eine Situation „nicht richtig“ anfühlt. Manchmal ist es ein unangebrachter Spruch in der Kabine, eine unerwünschte Berührung im Training oder eine Nachricht auf dem Handy, die Grenzen überschreitet.
Egal, worum es geht und wie „klein“ euch eine Sorge vielleicht erscheinen mag: Ihr seid damit nicht allein.
An wen könnt ihr euch wenden?
Unsere Ansprechpersonen Jenny und Ramin haben immer ein offenes Ohr für euch. Ihr Angebot richtet sich an alle aktiven Sportlerinnen und Sportler, an Eltern, Trainerteam und Betreuer. Wenn ihr euch an sie wendet, gilt:
• Absolute Vertraulichkeit: Nichts geschieht ohne eure Zustimmung.
• Zuhören ohne Vorurteile: Wir nehmen jede Beobachtung und jedes Gefühl ernst.
• Gemeinsame Lösungen: Wir überlegen gemeinsam und in eurem Tempo, welche Schritte sinnvoll sein könnten und wo es ggf. externe Hilfe gibt.
Zögert nicht, Kontakt aufzunehmen. Lieber suchen wir einmal zu viel das Gespräch, als einmal zu wenig.
Eure PSG-Ansprechpersonen bei Vorwärts-Wacker
Schiedsrichter
Schiedsrichter beim SC Vorwärts-Wacker 04
Schiedsrichter bei uns zu werden, hat eine Menge guter Gründe! Neben der Stärkung von Selbstbewusstsein, Stressbeständigkeit und Teamfähigkeit bekommst du auch persönliche Vorteile:
• finanzielle Aufwandsentschädigung für jedes Spiel, abhängig von der Spielklasse
• die Fahrtkosten zu den Spielen werden ersetzt
• die Schiedsrichter-Ausstattung (Trikot, Hose, Stutzen) wird vom Verein gestellt
• der Schiedsrichter-Ausweis berechtigt zum freien Eintritt für alle Spiele des DFB, dies gilt mit Einschränkungen auch für die 1. und 2. Bundesliga
Ralf-Peter Rudl
ralf-peter.rudl@t-online.deMelde dich bei Interesse und für mehr Infos bei unserem Schiedsrichterobmann.
Der Verein
SC Vorwärts-Wacker 04 Billstedt
Gegründet 1904 in Hamburg-Billstedt. Über 1.000 Mitglieder, mehr als 40 Mannschaften und mehrere Sportarten unter einem Dach am Öjendorfer Weg.
Geschäftsstelle & Anfahrt
Kontakt
S.C. Vorwärts-Wacker von 1904 e.V.
Öjendorfer Weg 78, 22119 Hamburg
Öffnungszeiten
Montag und Mittwoch von 18:30 – 20:00
Herren: Tel. (040) 736 712 03 · Jugend: Tel. (040) 736 712 04
E-Mail: geschaeftsstelle@scvw04.de
Telefon: (040) 73 67 12 03
Fax: (040) 73 67 12 05
Anfahrt mit dem Auto
Angegeben ist hier die Adresse der Geschäftsstelle. Zu den Sportplätzen und Umkleidekabinen müssen Sie nur den Öjendorfer Weg weiter durchfahren. Sie gelangen dann direkt zu den Sportplätzen unseres Vereins. Sie können direkt an der Straße parken oder auf unserem eigenen Parkplatz hinter den Kabinen.
Öffentliche Verkehrsmittel
Die Bushaltestelle „Öjendorfer Weg“ ist 5 min. Fußweg von den Plätzen entfernt. Der U-Bahnhof Billstedt ist zu Fuß in 15 Minuten zu erreichen.
Route in Google Maps öffnen ↗Rechtliches
Impressum
Angaben gemäß § 5 DDG
S.C. Vorwärts-Wacker von 1904 e.V.
Öjendorfer Weg 78
Geschäftsstelle und Vereinshaus
22119 Hamburg
Postadresse
S.C. Vorwärts-Wacker von 1904 e.V.
Postfach 740921
22099 Hamburg
Vertreten durch
Den geschäftsführenden Vorstand gemäß § 21 der Vereinssatzung.
Präsident: Carsten Kober
Vizepräsident: Ferhan Toprak
Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV
Carsten Kober
Öjendorfer Weg 78
22119 Hamburg
Kontakt
Telefon: 040 - 73 67 12 03
Telefax: 040 - 73 67 12 05
E-Mail: geschaeftsstelle@scvw04.de
Registereintrag
Eintragung im Vereinsregister.
Registergericht: Amtsgericht Hamburg
Registernummer: VR 3153
Steuernummer
Finanzamt Hamburg-Nord 17/444/08047
Streitschlichtung
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Haftung für Inhalte
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Urheberrecht
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Rechtliches
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1. Datenschutz auf einen Blick
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Die automatisch erfassten Daten werden erhoben, um eine fehlerfreie und sichere Bereitstellung der Website zu gewährleisten. Eine Analyse Ihres Nutzerverhaltens findet nicht statt.
Welche Rechte haben Sie bezüglich Ihrer Daten?
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Datenschutz
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Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:
S.C. Vorwärts-Wacker von 1904 e.V.
Geschäftsstelle und Vereinshaus
Öjendorfer Weg 78
22119 Hamburg
Telefon: 040 - 73 67 12 03
E-Mail: geschaeftsstelle@scvw04.de
Verantwortliche Stelle ist die natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z.B. Namen, E-Mail-Adressen o. Ä.) entscheidet.
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Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde für unseren Verein ist der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.
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Kontakt per E-Mail oder Telefon
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Die von Ihnen übermittelten Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z.B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.
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Stand: Oktober 2026
Verein
Vereinssatzung
Vereinssatzung des S.C. Vorwärts-Wacker von 1904 e.V. in der Fassung vom 27. Oktober 2023. Paragraph antippen, um ihn aufzuklappen.
Der Verein hat den Namen S.C.Vorwärts-Wacker von 1904 e.V. hat seinen Sitz in Hamburg-Billstedt. Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes der Freien und Hansestadt Hamburg eingetragen.
Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports. Besondere Bedeutung kommt der Betreuung der Jugendlichen zu.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
a) entsprechende Organisation eines geordneten Sport-, Spiel-, Übungs- und Kursbetriebes für alle Bereiche.
b) die Durchführung eines leistungsorientierten Trainingsbetriebes
c) die Teilnahme an sportspezifischen Vereinsveranstaltungen
d) die Beteiligung an Turnieren und Vorführungen, sportlichen Wettkämpfen
e) die Durchführung von allgemeinen sportorientierten Jugendveranstaltungen und Jugendmaßnahmen
f) Aus-/Weiterbildung und Einsatz von sachgemäß ausgebildeten Übungsleitern, Trainern und Helfern
g) Angebote der bewegungsorientierten Jugendarbeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung, und zwar durch Förderung der Allgemeinheit auf dem Gebiet des Sports.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel, die dem Verein zufließen, dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Für tatsächlich entstandene Aufwendungen können Entschädigungen gezahlt werden.
Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
Die Vereinsfarben sind lila-weiß-rot. Das Vereinsabzeichen besteht aus einem Metallknopf mit aufgelegter Emailleplatte, in die ein 'V' und ein 'W' eingebrannt ist.
Das Vereinsabzeichen darf jedes Mitglied tragen. Vom Vorstand kann ferner die Ehren- oder Verdienstnadel in Silber bzw. Gold verliehen werden. In besonderen Fällen hat der Vorstand mit Zustimmung der Mitgliederversammlung das Recht, die Vereinsnadel auch an Nichtmitglieder zu verleihen.
Der S.C.Vorwärts-Wacker von 1904 e.V. ist Mitglied des Hamburger Sportbundes und seiner Fachverbände Fußball, Futsal, Boxen, sowie Tischtennis.
Das Geschäftsjahr des Vereins läuft vom 1.Juli bis zum 30.Juni des folgenden Jahres.
Für jede im Verein betriebene Sportart kann im Bedarfsfall eine eigene in der Haushaltsführung selbständige Abteilung gegründet werden. Hierüber entscheidet der Vorstand. Die in der Haushaltsführung selbständigen Abteilungen regeln ihre sportlichen und finanziellen Angelegenheiten selbst, soweit diese Satzung nicht anderes bestimmt oder das Gesamtinteresse des Vereins nicht betroffen wird. Für die Abteilungsversammlungen, die Wahlen und die Zusammensetzung der Abteilungsvorstände gelten die Bestimmungen dieser Satzung entsprechend.
Der Verein besteht aus :
• ordentlichen Mitgliedern
• fördernden Mitgliedern
• Ehrenmitglieder
Ordentliches Mitglied kann jede natürliche Person werden, die sich der Satzung unterwirft. Ein Mitglied darf in der Sportart, die es im Verein betreibt, für einen anderen Verein nicht starten. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung des Vorstandes.
Förderndes Mitglied kann jede natürliche Person werden, die das 18.Lebensjahr vollendet hat und dem Verein angehören will, ohne sich in ihm sportlich zu betätigen.
Zum Ehrenmitglied kann jede natürliche Person ernannt werden, die Mitglied des Vereins ist.
Über dies Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Gegen eine Ablehnung des Aufnahmeantrages, die keiner Begründung bedarf, kann der Antragsteller die Mitgliederversammlung anrufen. Diese entscheidet dann endgültig.
Für die Aufnahme eines Mitgliedes ist die Ausfüllung des hierfür bestimmten Vordruckes erforderlich. Dieser Vordruck muss enthalten:
a) Die ausdrückliche Erklärung, das der um Aufnahme Nachsuchende die Satzung anerkennt,
b) die Angabe des Vor- und Familiennamens, Berufes, Geburtstages und der Anschrift,
c) die Angabe, welche Sportart der Antragsteller ausüben will,
d) die Erklärung, ob der Antragsteller vorher einem Sportverein angehörte und welchem,
e) die eigenhändige Unterschrift des Antragstellers, bei Jugendlichen außerdem die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten.
Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
Der Austritt ist dem Vorstand gegenüber schriftlich zu erklären. Er ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist drei Monaten und nur zum Schluss eines Kalendervierteljahres möglich. Durch den Austritt wird die Zahlungspflicht bereits fällig gewordener Beiträge bzw. Umlagen nicht berührt. Bei der Abmeldung sind die Mitgliederkarten und das im Besitz des Ausscheidenden befindliche Vereinseigentum zurückzugeben.
Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden
• wegen erheblicher Verletzung satzungsgemäßer Verpflichtungen,
• wegen eines schweren Verstoßes gegen die Interessen des Vereins,
• wegen groben unsportlichen Verhaltens oder
• wenn ein Mitglied trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung mit seinen Beiträgen länger als 6 Monate im Rückstand bleibt und es auf den Ausschluss hingewiesen wurde.
Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Vor der Entscheidung hat er dem Mitglied Gelegenheit zu geben, sich mündlich oder schriftlich zu äußern; hierzu ist das Mitglied unter Einhaltung einer Mindestfrist von zehn Tagen schriftlich aufzufordern.
Die Entscheidung über den Ausschluss ist schriftlich zu begründen und dem Mitglied durch eingeschriebenen Brief zuzustellen. Gegen die Entscheidung ist die Berufung an die Mitgliederversammlung möglich; sie muss schriftlich und binnen drei Wochen nach Absendung der Entscheidung an den Ehrenrat erfolgen. Die Mitgliederversammlung entscheidet endgültig.
Mitglieder, deren Mitgliedschaft erloschen ist, verlieren alle Rechte und Ansprüche an den Verein und sein Vermögen.
Mitglieder sind berechtigt an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen.
Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich nach der Satzung und den weiteren Ordnungen des Vereins zu verhalten.
Die Mitglieder sind zur Entrichtung von Aufnahmegebühren und Beiträgen verpflichtet. Die Höhe des Beitrages, sowie deren Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung bestimmt.
Der Vorstand hat das Recht, einzelnen Mitgliedern auf schriftlichen Antrag hin den Beitrag zu stunden, zu ermäßigen oder zu erlassen.
Stimmrecht besitzen alle Mitglieder, die das 18.Lebensjahr vollendet haben. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden. Mitglieder, denen kein Stimmrecht zusteht, können an der Mitgliederversammlung als Gäste teilnehmen.
Gewählt werden können alle Mitglieder, die das 18.Lebensjahr vollendet haben.
Die Organe des Vereins sind
• die Mitgliederversammlung
• der geschäftsführende Vorstand
• der erweiterte Vorstand
• die Abteilungen und Ausschüsse
• der Ehrenrat.
Der Vorstand und die Ausschüsse werden auf der ordentlichen Mitgliederversammlung gewählt.
Der geschäftsführende Vorstand wird für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Nach Fristablauf bleiben die Vorstandsmitglieder bis zum Antritt ihrer Nachfolger im Amt. Es werden gewählt
• in den Jahren mit einer ungeraden Jahreszahl der 1.Vorsitzende, stellvertretende Schatzmeister und der Schriftführer
• in den Jahren mit einer geraden Jahreszahl der stellvertretende Vorsitzender, Schatzmeister und der Geschäftsführer. Der Leiter der Jugendabteilung wird von dieser selbst für die Dauer von zwei Jahren gewählt.
Wiederwahl ist zulässig.
Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner Wahlzeit aus, ist der Vorstand berechtigt, ein kommissarisches Vorstandsmitglied zu berufen. Auf diese Weise bestimmte Vorstandsmitglieder bleiben bis zur nächsten Mitgliederversammlung im Amt.
Die Mitgliederversammlung ist das höchste Vereinsorgan. Diese findet einmal im Kalenderjahr statt.
Außerordentliche Mitgliederversammlungen werden auf Beschluss des Vorstandes oder auf begründeten Antrag von mindestens 2/10 tel der stimmberechtigten Mitglieder abgehalten.
Die ordentliche Mitgliederversammlung ist insbesondere Zuständig für
• Entgegennahme der Berichte des Vorstandes
• Entgegennahme des Berichts der Kassenprüfer
• Entlastung und Wahl des Vorstandes
• Wahl der Kassenprüfer
• Wahl des Ehrenrates
• Wahl eines Vorstands-Beirates
• Festsetzung von Beiträgen, Umlagen und deren Fälligkeit
• Satzungsänderungen
• Entscheidung über die Aufnahme neuer und den Ausschluss von Mitgliedern in Berufungsfällen
• Beschlussfassung über Anträge
• Auflösung des Vereins
Die Einberufung erfolgt durch Veröffentlichung der Tagesordnung und der Anträge in der Vereinszeitung, oder der örtlichen Tagespresse. Eine schriftliche Einladung aller Mitglieder durch den Vorstand ist auch möglich.
Zwischen dem Erscheinen der Vereinszeitung bzw. dem Absenden der Einladungen muss mindestens eine Frist von 14 Tagen liegen. Anträge auf Satzungsänderungen müssen unter Benennung der abzuändernden Vorschrift wörtlich mitgeteilt werden.
Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter geleitet. Ist keines dieser Vorstandsmitglieder anwesend, so bestimmt die Versammlung den Leiter mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienen Mitglieder beschlussfähig. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Versammlungsleiters den Ausschlag.
Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen.
Schriftliche Abstimmungen erfolgen nur, wenn 1/3 der anwesenden Mitglieder dies verlangt; bei Wahlen muss eine geheime Abstimmung erfolgen, wenn 1/3 der anwesenden Mitglieder dies verlangt.
Satzungsänderungen können nur mit einer Mehrheit von 3/4 der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlungen und des Vorstandes ist unter Angabe von Ort, Zeit und Abstimmergebnis jeweils eine Niederschrift anzufertigen.
Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden bzw. Versammlungsleiter und dem vom Vorsitzenden bzw. Versammlungsleiter zu bestimmenden Schriftführer zu unterschreiben.
Die Auflösung des Vereins kann nur auf einer für diesen Zweck einberufenen Mitgliederversammlung mit 3/4 Stimmenmehrheit aller anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erfolgen.
Bei Auflösung des Vereins erfolgt die Liquidation durch die zum Zeitpunkt des Auflösungsbeschlusses amtierenden Vorstandsmitglieder.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vereinsvermögen an „BÜRGER-HELFEN-BÜRGERN e.V.“, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zu verwenden hat.
Der geschäftsführende Vorstand besteht aus
• dem ersten Vorsitzenden ( Präsidenten )
• dem stellvertretenden Vorsitzenden ( Vizepräsidenten )
• dem Schatzmeister
• dem stellvertretenden Schatzmeister
• dem Schriftführer
• dem Geschäftsführer
• dem Leiter der Jugendabteilung
Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins nach Maßgabe der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
Die Beschlussfassung des Vorstandes kann auch im Rahmen einer Video- oder Telefonkonferenz erfolgen. Der Vorstand ist berechtigt, Beschlüsse im Rahmen eines Umlaufverfahrens zu fassen.
Der Vorstand kann verbindliche Ordnungen erlassen. Über seine Tätigkeit hat der Vorstand an die Generalversammlung zu berichten.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den geschäftsführenden Vorstand vertreten. Jeweils zwei von ihnen sind berechtigt, den Verein gemeinsam zu vertreten, wobei einer der beiden der Präsident oder Vizepräsident sein muss. Sind beide Vorsitzende ausgeschieden, vertreten jeweils zwei der verbleibenden Vorstandsmitglieder den Verein bis zur Neuwahl.
Der Vorstand kann gegen die Ausführung von Beschlüssen einzelner Abteilungen Einspruch erheben. Der Einspruch gilt bis zur Beschlussfassung durch die außerordentliche Mitgliederversammlung.
Für Veranstaltungen des Vereins und einzelner Abteilungen wird sämtlichen Vorstandsmitgliedern und dem Obmann des Festausschusses Hausrecht verliehen.
Der Vorstand ist ferner berechtigt, zu seiner Unterstützung, MitarbeiterInnen für spezielle Aufgabenstellungen einzusetzen.
Der erweiterte Vorstand besteht aus dem geschäftsführenden Vorstand, dem Ehrenamtsbeauftragten, sowie den Abteilungsleitern bzw. Vorsitzenden der Ausschüsse.
Die Abteilungsleiter werden durch den Vorstand bestimmt, sofern sie nicht durch die Abteilung selbst gewählt werden. Die Vorsitzenden der Ausschüsse werden durch die Mitglieder des jeweiligen Ausschusses gewählt.
Der Ehrenrat besteht aus sechs Mitgliedern und wird durch die Mitgliederversammlung auf Dauer gewählt.
Er unterstützt im Bedarfsfall den Vorstand bei der Wahrnehmung von Repräsentationspflichten und ist für die Ehrungen von Mitgliedern zuständig.
Des weiteren vermittelt er, wenn es zwischen Vorstandsmitgliedern, Abteilungsleitern und Mitgliedern zu Diskrepanzen kommt, die nicht beigelegt werden können.
Beim Ausscheiden eines oder mehrerer Mitglieder des Ehrenrates findet auf der nächsten Mitgliederversammlung eine Ergänzungswahl statt.
Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer eines Jahres drei Kassenprüfer.
Diese dürfen nicht Mitglied des Vorstandes oder eines von ihm eingesetzten Ausschusses sein. Wiederwahl ist frühestens nach zwei Jahren möglich.
Die Kassenprüfer haben die Kasse des Vereins einschließlich der Bücher und Belege mindestens einmal im Geschäftsjahr sachlich und rechnerisch zu prüfen. Die Kassenprüfer erstatten der Mitgliederversammlung einen Prüfungsbericht und beantragen bei ordnungsgemäßer Führung der Kassengeschäfte die Entlastung des Kassenwartes und der übrigen Vorstandsmitglieder.
Zur Durchführung der Satzung hat der Vorstand eine Geschäftsordnung zu erlassen. Die Ordnung wird mit einer Mehrheit von 2/3 der Mitglieder des erweiterten Vorstandes beschlossen. Darüber hinaus kann der Vorstand weitere Ordnungen erlassen.
Damit alle Belange der Jugendlichen in der Jugendabteilung geregelt werden können, wird eine Jugendordnung erlassen. Diese ist Bestandteil der Vereinssatzung und wird deshalb durch die Jahreshauptversammlung mit einer ¾ Mehrheit beschlossen.
Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder gespeichert, übermittelt und verändert.
Durch die Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder der - Speicherung - Bearbeitung - Verarbeitung - Übermittlung ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Erfüllung der Aufgaben und Zwecke des Vereins zu. Eine anderweitige Datennutzung (z. B. Datenverkauf) ist nicht gestattet.
Jeder Betroffene hat das Recht auf
a) Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten.
b) Berichtigung über die zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn diese unrichtig sind.
c) Löschung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn die Speicherung unzulässig war.
Den Organen, Mitarbeitern oder sonst für den Verein tätigen Personen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen Zwecken, als dem zur jeweiligen Aufgaben-erfüllung gehörenden Zweck, zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der genannten Personen aus dem Verein hinaus.
Im Zusammenhang mit seinem Sportbetrieb sowie sonstigen satzungsgemäßen Veranstaltungen veröffentlicht der Verein personenbezogene Daten und Fotos seiner Mitglieder in seiner Vereinszeitung sowie auf seiner Homepage und übermittelt Daten und Fotos zur Veröffentlichung an Print- und Telemedien sowie elektronische Medien.
Dies betrifft insbesondere Start- und Teilnehmerlisten, Mannschaftsaufstellungen sowie Ergebnisse bei sportlichen oder sonstigen Veranstaltungen.
Ein Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand der Veröffentlichung von Fotos seiner Person widersprechen. Ab Zugang des Widerspruchs unterbleibt die Veröffentlichung / Übermittlung und der Verein entfernt vorhandene Fotos von seiner Homepage.
Vereinsämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt. Der Vorstand kann aber eine Vergütung nach Maßgabe einer Aufwandsentschädigung im Sinne des § 3 Nr. 26a EStG beschließen.
Diese Satzung ist in der vorliegenden Form von der Mitgliederversammlung des Vereins am 18.Mai 1990 beschlossen worden.
Sie tritt mit der Eintragung ins Vereinsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter dem Aktenzeichen 69 VR 3153, frühestens jedoch am 1.07.90 in Kraft.
Satzungsänderungen wurden 1994, 1997, 1999, 2001, 2002, 2011 2019 und 2022 beschlossen. Diese haben jeweils Rechtskraft durch Eintragung ins Vereinsregister erlangt.







